§ 45a SGB XI – Pflegesachleistungen für Haushaltshilfe und Betreuung nutzen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen, die normalerweise für ambulante Pflegedienste genutzt werden. Doch viele wissen nicht, dass sie bis zu 40 % dieser Leistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuung umwandeln können.
Diese Umwandlung ermöglicht es, zusätzliche Unterstützung für den Alltag in Anspruch zu nehmen – ganz ohne Mehrkosten, da die Pflegekasse diese Leistungen übernimmt.
Wer kann die Umwandlung nutzen?
✔ Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
✔ Personen, die ambulante Pflegesachleistungen beziehen
✔ Wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden, kann der ungenutzte Anteil für Haushaltshilfe und Betreuung umgewidmet werden
Durch diese Umwandlung kann ein monatlicher Betrag von bis zu 880 € für haushaltsnahe Dienstleistungen zur Verfügung stehen, je nach Pflegegrad.
Welche Leistungen können finanziert werden?
💡 Haushaltshilfe: Reinigung, Wäschepflege, Fensterreinigung
💡 Betreuung & Alltagsbegleitung: Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten, soziale Betreuung
💡 Begleitfahrten & Einkäufe: Arztbesuche, Behördengänge, Einkaufshilfe
💡 Technik-Unterstützung: Hilfe bei Smartphone, Tablet oder Computer
💡 Hilfe beim Schriftverkehr: Unterstützung bei Anträgen, Formularen und Dokumenten
Wie funktioniert die Beantragung?
📌 Die Umwandlung von Pflegesachleistungen muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
📌 Die Abrechnung erfolgt direkt über anerkannte Anbieter wie Haushaltshilfe Bartenbach, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
📌 Unverbrauchte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung!
Lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie die 40 %-Umwidmung Ihrer Pflegesachleistungen optimal nutzen können.
📧 E-Mail: [email protected]
🚀 Nutzen Sie Ihre Pflegesachleistungen bestmöglich und erhalten Sie zusätzliche Unterstützung im Alltag!
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