Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI – Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten täglich wertvolle Arbeit – doch was passiert, wenn sie eine Pause brauchen? Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bietet finanzielle Unterstützung für eine vertretende Betreuung, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
✔️ Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
✔️ Die pflegebedürftige Person wird seit mindestens 6 Monaten zu Hause von einer privaten Pflegeperson (z. B. Angehörige) versorgt
✔️ Die reguläre Pflegeperson fällt durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe aus
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
💰 Bis zu 1.612 € pro Jahr für eine Ersatzpflege
💰 Zusätzlich 806 € aus Kurzzeitpflege möglich → insgesamt 2.418 € jährlich
💰 Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise genutzt werden
💰 Keine Anrechnung auf das Pflegegeld bei einer stundenweisen Vertretung (weniger als 8 Stunden pro Tag)
Wie kann die Verhinderungspflege genutzt werden?
🟢 Tageweise Betreuung → Wenn die Hauptpflegeperson für einen oder mehrere Tage ausfällt
🟢 Stundenweise Betreuung → Wenn kurzfristig Unterstützung benötigt wird (z. B. Arztbesuch, Erledigungen)
🟢 Flexible Nutzung über das Jahr hinweg → Das Budget kann auf verschiedene Zeiträume verteilt werden
📌 Hinweis: Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengeführt, um eine flexiblere Nutzung zu ermöglichen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zu beantragen und die Abrechnung mit der Pflegekasse durchzuführen.
📧 E-Mail: [email protected]
🚀 Nutzen Sie die Verhinderungspflege und entlasten Sie Ihren Alltag!
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