Zuverlässige Haushaltshilfe mit Herz – für Senioren & Pflegebedürftige
Entlastung im Alltag, menschlich & professionell bei Ihnen zuhause.
Für Senioren & pflegebedürftige Menschen – sicher, herzlich, bezahlbar
Der Alltag kann nach einer Operation, bei chronischer Erkrankung oder im hohen Alter schnell zur Belastung werden. Wir übernehmen die Aufgaben, die Kraft kosten, damit Sie weiterhin selbstbestimmt in Ihren eigenen vier Wänden leben können.
Unsere Leistungen – alles aus einer Hand
- Haushalt & Reinigung
Staubsaugen, Wischen, Wäschepflege, Geschirr … - Einkauf & Mahlzeiten
Besorgungen, gesund kochen, Servieren - Begleitung & Erledigungen
Arzt‑ und Behördentermine, Apotheke, Spaziergänge - Flexibler Stundenplan
Von gelegentlichen Einsätzen bis zu festen Routinen – so, wie Sie es brauchen - Qualität mit Herz
Feste Ansprechpartner • geschulte Kräfte • kurze Wege in Köln‑Nord
Finanzierung über die Pflegekasse (Stand Mai 2025)
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Sie erhalten monatlich 131 € (insgesamt 1 572 € pro Jahr) für haushaltsnahe oder betreuende Leistungen. Dieser Betrag kann direkt für unsere Haushaltshilfe eingesetzt werden.
Alltags‑ & Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI
Dieses Gesetz regelt, welche anerkannten Anbieter Sie mit dem Entlastungsbetrag oder umgewandelten Sachleistungen bezahlen dürfen. So lässt sich unser Service flexibel mit anderen Budgets kombinieren – etwa durch Umwandlung von bis zu 40 % ungenutzter Pflegesachleistungen.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Falls Ihre private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, stehen Ihnen bis zu 1 685 € pro Jahr zur Verfügung. Sie können zusätzlich 843 € aus der Kurzzeitpflege anrechnen – insgesamt also 2 528 €, die stunden‑ oder tageweise für unsere Hilfe genutzt werden können.
Gemeinsames Jahresbudget ab 1. Juli 2025 (§ 42a SGB XI)
Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege werden zu einem Topf von 3 539 € pro Jahr zusammengeführt. Das vereinfacht die Beantragung und erhöht Ihre Gesamtmittel.
Gut zu wissen:
Wir prüfen für Sie kostenlos, welche Leistungen sich kombinieren lassen, kümmern uns um die Antragstellung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. So fließt jeder Euro in Ihre Entlastung, nicht in Papierkram.
Was ist eine Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe ist eine geschulte Unterstützungskraft, die alltägliche Arbeiten wie Staubsaugen, Wischen, Wäschepflege, Einkäufe oder das Kochen übernimmt. Damit entlastet sie Senioren und pflegebedürftige Menschen und ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten – beispielsweise über den monatlichen Entlastungsbetrag oder Mittel der Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege. Wir beraten Sie kostenlos, beantragen die passenden Budgets und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Für wen ist eine Haushaltshilfe sinnvoll?
Unsere Haushaltshilfe ist die richtige Wahl, wenn alltägliche Arbeiten zur Belastung werden – etwa durch körperliche Einschränkungen, Krankheit oder schlicht fehlende Zeit. Sie übernimmt zuverlässig das Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen und andere Hausarbeiten, die Seniorinnen, Senioren oder Pflegebedürftige nicht mehr allein bewältigen können.
Davon profitieren nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch pflegende Angehörige: Sie gewinnen Freiräume für Beruf, Familie und Erholung, während wir dafür sorgen, dass zuhause alles läuft.
Als Teil eines ganzheitlichen Versorgungskonzepts ergänzt unsere Haushaltshilfe weitere Dienste wie Essen‑lieferungen oder Alltagsbegleitung und trägt so zu mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden bei.
Typische Aufgaben unserer Haushaltshilfe
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen genau die Tätigkeiten, die Ihnen im Alltag schwerfallen – flexibel nach Bedarf und Pflegegrad. Dazu gehören unter anderem:
- Mahlzeiten zubereiten – vom Frühstück bis zum warmen Abendessen
- Wohnräume reinigen – Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche säubern
- Einkäufe erledigen – Besorgungen in Supermarkt, Apotheke oder Bäckerei
- Wäsche waschen und bügeln – sortieren, waschen, trocknen, zusammenlegen
- Leichte Gartenarbeiten – Blumen gießen, Laub kehren, Terrasse fegen
Sie bestimmen, welche Leistungen Sie benötigen und wie oft wir vorbeikommen. So bleibt Ihr Zuhause sauber, ordentlich und gemütlich, während Sie Kraft und Zeit für die wichtigen Dinge im Leben gewinnen.
Wichtige Abgrenzung: Haushaltshilfe ≠ Pflegefachkraft
Unsere Haushaltshilfe sorgt für ein sauberes, gut organisiertes Zuhause – sie ersetzt jedoch keine examinierte Pflegekraft.
Das bedeutet:
- Keine medizinische Behandlungspflege – wir verabreichen keine Medikamente, setzen keine Injektionen und legen keine Verbände an.
- Keine Grundpflege – Hilfe beim Waschen, An‑ und Auskleiden oder Lagern fällt unter pflegerische Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Benötigen Sie solche pflegerischen Tätigkeiten, wenden Sie sich bitte direkt an einen ambulanten Pflegedienst. Unsere Tätigkeit beschränkt sich bewusst auf die hauswirtschaftliche Unterstützung.
Kostenübernahme – so finanzieren Sie Ihre Haushaltshilfe
Gut zu wissen: Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, beteiligt sich die Pflegekasse an den hauswirtschaftlichen Kosten. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung.
1. Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1
- 131 € pro Monat (1 572 € im Jahr) stehen jedem Pflegebedürftigen zur Verfügung.
- Das Geld ist zweckgebunden für hauswirtschaftliche und betreuende Leistungen.
- Unverbrauchte Beträge können angespart und später – zum Beispiel für einen großen Frühjahrsputz – eingesetzt werden.
2. Zusätzliche Budgets ab Pflegegrad 2
- Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % nicht genutzter Pflegesachleistungen lassen sich in hauswirtschaftliche Hilfe umwandeln.
- Verhinderungspflege: Bis zu 1 685 € pro Jahr (plus 50 % aus der Kurzzeitpflege) decken Stunden‑ oder Tageseinsätze, wenn die private Pflegeperson ausfällt.
- Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege ab Juli 2025: Beide Töpfe verschmelzen zu einem flexiblen Jahresbudget von 3 539 €.
3. Vorübergehende Hilfe ohne Pflegegrad
Ist kein Pflegegrad vorhanden, kann die Krankenkasse in bestimmten Fällen einspringen – etwa nach einer Operation oder akuten Erkrankung, wenn der Hausarzt eine Haushaltshilfe verordnet.
Wir übernehmen den Papierkram:
- Prüfung, welche Budgets für Sie infrage kommen
- Antragstellung bei der Pflegekasse
- Direkte Abrechnung – Sie zahlen nur, was nicht erstattet wird
Jetzt unverbindlich beraten lassen
☎ 0221 / 980 437 66 • ✉ [email protected]
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns spätestens am nächsten 72 Stunden.
Haushaltshilfe über den Umwandlungsanspruch finanzieren (ab Pflegegrad 2)
Ab Pflegegrad 2 dürfen bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen (§ 45a SGB XI) in hauswirtschaftliche Unterstützung umgewandelt werden. So ergänzt der Umwandlungsanspruch den Entlastungsbetrag und schafft spürbar mehr Spielraum für eine Haushaltshilfe.
Wichtig: Der Dienstleister muss nach Landesrecht von der Pflegekasse zugelassen sein – erst dann kann die Umwandlung beantragt und abgerechnet werden.
Praxisbeispiel
Frau L. hat Pflegegrad 3 und lebt bei ihrem Ehemann in Köln. Ihr monatliches Budget für Pflegesachleistungen beträgt 1 430 €. Die persönliche Pflege übernimmt überwiegend der Ehemann; ein ambulanter Dienst wird nur für Körperpflege zweimal pro Woche benötigt (Kosten: ca. 860 €).
- Unverbrauchter Anteil: 1 430 € – 860 € = 570 €
- 40 % Umwandlungsanspruch: 570 € × 40 % = 228 €
Frau L. kann also monatlich bis zu 228 € zusätzlich für eine Haushaltshilfe einsetzen – etwa für gründliches Reinigen, Wäsche oder das wöchentliche Einkaufen.
Haushaltshilfe über die Verhinderungspflege finanzieren
Ist die private Pflegeperson verhindert – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder Termindruck – springt die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ein. Ab Pflegegrad 2 stehen hierfür derzeit 1 685 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Auf Wunsch dürfen Sie bis zu 50 % des Kurzzeitpflege‑Budgets aufstocken.
Beispiel
Herr S. (Pflegegrad 4) wird normalerweise von seiner Tochter betreut. Während deren zweiwöchiger Reha übernimmt eine Haushaltshilfe täglich das Kochen, Reinigen und Einkaufen. Für diesen Zeitraum entstehen Kosten von 930 €. Die Pflegekasse erstattet den Betrag komplett aus der Verhinderungspflege – ohne dass das reguläre Pflegegeld verloren geht.
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