Neuigkeiten Juni 2025: Wichtige Infos für Menschen mit Pflegegrad & Betreuungsdienste
Im Juni 2025 gibt es wieder wichtige Neuerungen, die Menschen mit Pflegegrad, ihre Angehörigen und Betreuungsdienstleister kennen sollten. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
📌 1. Frist endet: Entlastungsbetrag aus 2024 verfällt zum 30. Juni 2025
Wer noch Restguthaben vom monatlichen Entlastungsbetrag aus dem Jahr 2024 übrig hat, muss dieses bis spätestens 30.06.2025 verwenden – sonst verfällt es.
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📌 2. Pflegegrad 2–5: Zusätzliche Mittel durch Umwandlungsanspruch.
Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen können monatlich für Betreuungsdienste umgewandelt werden. Das kann mehrere hundert Euro zusätzlich bedeuten – z. B. für Einkaufshilfe, Haushalt, Begleitung.
📌 3. Ab 1. Juli 2025: Neues gemeinsames Jahresbudget.
Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem einheitlichen Budget von 3.539 € jährlich zusammengefasst – ohne Vorpflegezeit und mit vereinfachtem Zugang. Ideal für flexible stundenweise Betreuung.
📌 4. Nationaler Hitzeaktionstag: Hitzeschutz wird Pflicht.
Am 4. Juni 2025 wurde der bundesweite Hitzeaktionstag ausgerufen. Betreuungsdienste sind aufgefordert, Hitzeschutzpläne in ihre Abläufe zu integrieren – inklusive Trinkplänen, Raumkühlung und Aufklärung.
📌 5. Neue App für Angehörige psychisch erkrankter Menschen.
Eine kostenfreie App mit Chatfunktion, Kalender und Beratung wurde im Mai veröffentlicht – besonders hilfreich für Familien mit psychischer Belastung im Pflegeumfeld.
📌 6. NRW plant neue Regeln für ambulante Wohngemeinschaften
Die Novelle des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) bringt klare rechtliche Definitionen für ambulant betreute WGs. Relevanz besonders für Betreuungsdienste, die in WGs aktiv sind.
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Alle Themen zum Nachhören in der neuen Folge:
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