Pflegekassen-Guthaben nicht verfallen lassen – jetzt Frühling nutzen! 06.04.2025
Wussten Sie, dass das monatliche Entlastungsbudget für Personen mit Pflegegrad (§ 45b SGB XI) verfallen kann, wenn es nicht rechtzeitig genutzt wird?
Gerade jetzt im Frühling ist der ideale Zeitpunkt, um diese wertvolle Unterstützung in Anspruch zu nehmen – sei es für eine gründliche Haushaltsreinigung, eine Fensterreinigung, Einkaufshilfe oder Alltagsbegleitung im Freien.
✅ Was bedeutet § 45b SGB XI?
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 125 € Entlastungsbetrag durch die Pflegekasse. Dieser Betrag kann für anerkannte Leistungen wie:
- Haushaltshilfe (z. B. Reinigung, Aufräumen)
- Alltagshilfe (z. B. Einkauf, Begleitung)
- Betreuung (z. B. Spaziergänge, Gesellschaft)
- Unterstützung bei der Haushaltsorganisation
verwendet werden – aber nur, wenn rechtzeitig beantragt und genutzt!
📆 Was viele nicht wissen:
Das Guthaben ist nicht unbegrenzt übertragbar – es kann zum 30. Juni des Folgejahres verfallen, wenn es nicht rechtzeitig genutzt wurde.
Jetzt ist also genau die richtige Zeit, um die verfügbaren Beträge aus dem Vorjahr oder den letzten Monaten einzusetzen!
🤝 Wir helfen Ihnen dabei:
Bei Alltagshilfe Bartenbach unterstützen wir Sie mit:
✔ Professioneller & herzlicher Haushaltshilfe
✔ Individueller Betreuung & Begleitung
✔ Unterstützung bei der Abrechnung mit der Pflegekasse
✔ Kostenloser Erstberatung ohne Vertragslaufzeit