Neues zur Nachbarschaftshilfe
Änderungen in der Nachbarschaftshilfe: Aufwandsentschädigung und Qualifizierung
**Aufwandsentschädigung**
Nachbarschaftshilfe ist eine freiwillige Unterstützung im Alltag, die von Nachbarn, Freunden oder Mitgliedern von Vereinen und Kirchengemeinden geleistet werden kann. Helfende können eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag erhalten.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Helfenden diese Aufwandsentschädigung beim Finanzamt angeben müssen, beispielsweise im Rahmen der Steuererklärung. Allerdings bleibt sie steuerfrei, wenn die Nachbarschaftshilfe ehrenamtlich erfolgt. Das Finanzamt geht davon aus, wenn nicht mehr als zwei pflegebedürftige Personen unterstützt werden. Früher wurde Ehrenamtlichkeit nur angenommen, wenn eine Person unterstützt wurde.
Weitere Informationen zu diesem Thema und anderen Themen der Nachbarschaftshilfe finden Sie hier.
**Qualifizierung**
Personen, die in der Nachbarschaftshilfe tätig sein möchten und über den Entlastungsbetrag entschädigt werden sollen, müssen gegenüber der Pflegekasse des Pflegebedürftigen nachweisen, dass sie entweder:
- an einem Nachbarschaftshelferkurs,
- an einem Pflegekurs teilgenommen haben,
oder
- das Informationsangebot bzw. die Broschüre »Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.
Diese drei Varianten zur Qualifizierung sind seit dem 01.01.2024 möglich.
Eine Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über Nachbarschaftshilfe, den Entlastungsbetrag und wichtige Rahmenbedingungen. Sie beschreibt auch Krankheitsbilder bei Pflegebedürftigkeit und gibt Anleitungen für Erste Hilfe. Die Broschüre kann online heruntergeladen oder kostenfrei als Papierversion beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt werden https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Nachbarschaftshilfe_-_Tipps_und_Informationen_f%C3%BCr_Helfende/0 .
Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung steht auch für Leistungen der Nachbarschaftshilfe zur Verfügung. Der Nachweis gegenüber der Pflegekasse erfolgt über ein Musterformular, das zusammen mit dem Erstattungsantrag an die Kasse geschickt wird.
Es wurde außerdem klargestellt, dass die Nachbarschaftshelfer:innen nicht gleichzeitig Pflegeperson der pflegebedürftigen Person sein dürfen, bei der die Nachbarschaftshilfe geleistet wird.
Alle Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Website der Nachbarschaftshilfe NRW https://nachbarschaftshilfe.nrw/info/nachbarschaftshelfer-werden/
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